Informationen zur Fortbildung
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Dein Vorteil:
Zertifikat mit Fortbildungspunkten
Auf folgende Inhalte kannst Du Dich freuen:
Lerne in unserer Fortbildung in Zusammenarbeit mit unserem Partner Würth alles über die baurechtlichen Grundlagen und die LBO-VVTB-Bauartgenehmigungen. Wir zeigen Dir, welche Anforderungen das Abschottungsprinzip erfüllen muss und wie Du Leitungsführungen im Altbau (Holz – Sonderdecken) abweichend gestalten kannst. Ebenso geben wir Dir einen Einblick in die Installation von Leitungsanlagen in Rettungswegen sowie in die Funktionsweise des Schachtsystems und Deckenschottprinzips. Wir veranschaulichen Dir die Theorie durch praktische Übungen am Modell, damit Du Dein neues Wissen direkt in die Praxis umsetzen kannst. Unsere Fortbildung eignet sich insbesondere für Architekten und Ingenieure, die ihr Wissen in den genannten Bereichen erweitern und vertiefen möchten.
Im Laufe der Fortbildung:
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Unsere Referenten behandeln beispielsweise folgende Fragestellungen:
- Welche Brandschutzanforderungen gelten für den Holzbau und wie können diese umgesetzt werden?
Für den Holzbau gelten je nach Höhe des Gebäudes und Verwendungszweck unterschiedliche Brandschutzanforderungen. Es müssen unter anderem Maßnahmen wie die Verwendung von feuerhemmenden Baustoffen, eine ausreichende Brandlastbegrenzung und die Anbringung von Brandmeldeanlagen getroffen werden. Die Umsetzung kann durch eine frühzeitige Einbindung von Brandschutzexperten und eine sorgfältige Planung der Bauweise erfolgen. Auch eine regelmäßige Wartung und Überprüfung der Brandschutzeinrichtungen ist wichtig, um die Sicherheit im Brandfall zu gewährleisten.
- Wie kann ein ausreichender Feuerwiderstand von Holzbauteilen gewährleistet werden?
Um einen ausreichenden Feuerwiderstand von Holzbauteilen zu gewährleisten, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, wie beispielsweise die Verwendung von brandschutztechnisch behandeltem Holz oder der Einbau von Brandschutzplatten und -anstrichen. Auch eine geeignete Bauweise, die die Brandlast minimiert und die Entstehung sowie Ausbreitung von Feuer verhindert, kann dazu beitragen. Zudem ist eine sorgfältige Planung und Ausführung unter Berücksichtigung der geltenden Brandschutzvorschriften sowie eine regelmäßige Wartung und Inspektion der Brandschutzeinrichtungen notwendig.
- Welche Brandschutzmaßnahmen sind insbesondere bei mehrgeschossigen Holzbauten erforderlich?
Beim Bau von mehrgeschossigen Holzbauten sind bestimmte Brandschutzmaßnahmen erforderlich, um die Sicherheit der Bewohner und des Gebäudes zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem die Verwendung von feuerhemmenden Materialien, die Installation von Rauchmeldern und Brandmeldeanlagen sowie die Implementierung von Evakuierungsplänen. Auch die Ausbildung und Schulung der Bewohner und des Personals kann dazu beitragen, Brandgefahren zu minimieren. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Architekten, Ingenieuren und Brandschutzexperten ist entscheidend, um eine optimale Balance zwischen Ästhetik und Brandschutz zu finden.
- Welche baurechtlichen und versicherungstechnischen Aspekte sind zu berücksichtigen?
Bei der Planung von Holzbauten müssen Architekten und Ingenieure sowohl die baurechtlichen als auch die versicherungstechnischen Aspekte berücksichtigen. Hierzu gehört die Einhaltung von Brandschutzvorschriften und -normen, um eine ausreichende Feuerwiderstandsdauer zu gewährleisten. Darüber hinaus sollten Bauherren und Planer im Vorfeld klären, ob eine spezielle Versicherung für den Holzbau notwendig ist und welche Anforderungen diese erfüllen muss. Eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Sachverständigen ist hierbei von großer Bedeutung.
Melde Dich jetzt zur kostenlosen online Fortbildung an und freue Dich auf Experten aus der Bauindustrie,
deren Lösungen
und lebhafte Diskussionen!
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Das sind Deine Profis:
- Adolf Würth GmbH & Co. KG
- Referent und technischer Berater für Brandschutz und Befestigungstechnik
- WirliebenBau
- Eventmanagement
Diese Veranstaltung wurde bereits von diesen Kammern und Agenturen anerkannt:
Bundesland | Punkte/Unterrichtseinheiten |
---|---|
Baden-Württemberg | 2 |
Bayern | – |
Berlin | 3 |
Brandenburg | 3 |
Bremen | 4 |
Hamburg | Anerkannt |
Hessen | 3 |
Mecklenburg-Vorpommern | 3 |
Niedersachsen | 4 |
Nordrhein-Westfalen | 3 |
Rheinland-Pfalz | 3 |
Saarland | 3 |
Sachsen | 3 |
Sachsen-Anhalt | – |
Schleswig-Holstein | 3 |
Thüringen | 3 |
Bundesland | Punkte/Unterrichtseinheiten |
---|---|
Baden-Württemberg | 1 |
Bayern | 3,5 |
Berlin | – |
Brandenburg | 4 |
Bremen | – |
Hamburg | – |
Hessen | 3 |
Mecklenburg-Vorpommern | Anerkennung laut Zertifikat |
Niedersachsen | 4 |
Nordrhein-Westfalen | 3 |
Rheinland-Pfalz | 3 |
Saarland | 4 |
Sachsen | In Prüfung |
Sachsen-Anhalt | 4 |
Schleswig-Holstein | 3 |
Thüringen | 3 |
Keine Akkreditierung.