Entwurf der Technischen Regel Flüssiggas veröffentlicht

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und der DVFG haben zum 3. Mai 2020 den Entwurf der Technischen Regel Flüssiggas (TRF) vorgelegt.

© Scharr

In der TRF werden die flüssiggasspezifischen Anforderungen an das Inverkehrbringen, Errichten und Betreiben von Flüssiggasanlagen aus den geltenden Vorschriften und Normen – zum Beispiel der Druckgeräterichtlinie, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und deren Technischen Regeln (TRBS/TRGS), den EN-Normen, DIN-Normen und DVGW-Arbeitsblättern – übernommen, zusammengefasst und umgesetzt.
Flüssiggasanlagen, die nach den Anforderungen der TRF errichtet und betrieben werden, entsprechen dem Stand der Technik. Für den Entwurf wurden folgende Neuerungen und Änderungen berücksichtigt:

  • Einarbeitung der Ergänzungsblätter von Mai 2012 und Januar 2014;

  • Angleichung der allgemeinen Teile (Begriffe und Symbole) an die TRGI 2018;

  • bessere und präzisere Abgrenzung zu Regelungen, die gewerbliche Flüssiggasanlagen betreffen;

  • Aufstellungsanforderungen für Behälter und Flaschen an aktualisierte baurechtliche Vorgaben angepasst;

  • Abgleich der Leitungsanlage (Bauteile und Dimensionierung) mit aktualisierter TRGI 2018;

  • Abschnitt „Prüfungen“ strukturell überarbeitet und an Betriebssicherheitsverordnung 2019 angepasst.

Der Entwurf wird im wvgw-shop als Papierversion sowie als Downloadversion angeboten.
Einsprüche können bis zum 3. August 2020 an trf-einspruch@dvfg.de gesendet werden.

Die neue TRF könnte nach unserer Einschätzung im Frühjahr 2021 vorliegen.

 



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