Entwurf der Technischen Regel Flüssiggas veröffentlicht
Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und der DVFG haben zum 3. Mai 2020 den Entwurf der Technischen Regel Flüssiggas (TRF) vorgelegt.
In der TRF werden die flüssiggasspezifischen Anforderungen an das Inverkehrbringen, Errichten und Betreiben von Flüssiggasanlagen aus den geltenden Vorschriften und Normen – zum Beispiel der Druckgeräterichtlinie, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und deren Technischen Regeln (TRBS/TRGS), den EN-Normen, DIN-Normen und DVGW-Arbeitsblättern – übernommen, zusammengefasst und umgesetzt.
Flüssiggasanlagen, die nach den Anforderungen der TRF errichtet und betrieben werden, entsprechen dem Stand der Technik. Für den Entwurf wurden folgende Neuerungen und Änderungen berücksichtigt:
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Einarbeitung der Ergänzungsblätter von Mai 2012 und Januar 2014;
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Angleichung der allgemeinen Teile (Begriffe und Symbole) an die TRGI 2018;
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bessere und präzisere Abgrenzung zu Regelungen, die gewerbliche Flüssiggasanlagen betreffen;
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Aufstellungsanforderungen für Behälter und Flaschen an aktualisierte baurechtliche Vorgaben angepasst;
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Abgleich der Leitungsanlage (Bauteile und Dimensionierung) mit aktualisierter TRGI 2018;
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Abschnitt „Prüfungen“ strukturell überarbeitet und an Betriebssicherheitsverordnung 2019 angepasst.
Der Entwurf wird im wvgw-shop als Papierversion sowie als Downloadversion angeboten.
Einsprüche können bis zum 3. August 2020 an trf-einspruch@dvfg.de gesendet werden.
Die neue TRF könnte nach unserer Einschätzung im Frühjahr 2021 vorliegen.