Informationen zur Fortbildung
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Zielgruppe:
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Thema:
Dauer:
Dein Vorteil:
Zertifikat mit Fortbildungspunkten
Auf folgende Inhalte kannst Du Dich freuen:
Werde Profi für Brandschutz im Bestand – Sei bei unserer Fortbildung dabei!
Barrierefreies Bauen wird mit den richtigen Partnern zur Realität! In der Fortbildung „Barrierefreies Bauen im Einklang mit der DIN 18040“ lernst Du gemeinsam mit RAKO (Lasselsberger s.r.o.), GEZE GmbH und neuform-Türenwerk Hans Glock GmbH & Co. KG, wie innovative und normgerechte Lösungen für barrierefreie Gebäude entwickelt werden.
RAKO (Lasselsberger s.r.o.) zeigt Dir, wie keramische Fliesen nach DIN 18040 für Duschplätze, Treppenstufen und Bodenindikatoren geplant werden können.
Mit den Experten von GEZE GmbH entdeckst Du innovative Türsysteme, die sowohl Sicherheit als auch repräsentative Gestaltung ermöglichen.
neuform-Türenwerk Hans Glock GmbH & Co. KG rundet das Angebot mit barrierefreien Innentüren ab, die Funktionalität, Schallschutz und Design vereinen.
Nutze die Chance, Dein Wissen zu erweitern und werde zum Profi für barrierefreies Bauen – mit den führenden Unternehmen an Deiner Seite!
Im Laufe der Fortbildung:
RAKO (Lasselsberger s.r.o.)
GEZE GmbH
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neuform-Türenwerk Hans Glock GmbH & Co. KG
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Unsere Referenten behandeln beispielsweise folgende Fragestellungen:
- Welche normativen Unterschiede existieren zwischen Innen-, Außentüren und Toren im Brandschutz, und wie beeinflussen sie die Planung und Umsetzung von brandschutztechnischen Maßnahmen?
Normen und Vorschriften variieren je nach Positionierung der Türen und Tore. Außentüren müssen oft höhere Feuerwiderstandsklassen erfüllen als Innentüren. Solche Unterschiede beeinflussen die Auswahl der Bauelemente und die Planung von Maßnahmen.
- Welche Änderungen sind gemäß den geltenden Vorschriften an Brandschutztüren zulässig, und wie kann man sicherstellen, dass die Brandschutzintegrität erhalten bleibt?
Zulässige Änderungen an Brandschutztüren, wie Anpassungen an Zargen oder Türblättern, müssen dokumentiert und geprüft werden. Sie dürfen die feuertechnischen Eigenschaften nicht beeinträchtigen und benötigen oft eine Zulassung.
- Welche Lösungen bietet Ihre Firma speziell für das Bauen im Bestand im Hinblick auf Tore und Türen an, und wie können diese dazu beitragen, den Brandschutz in bestehenden Gebäuden zu verbessern?
Angepasste Produkte für bestehende Öffnungen sowie Nachrüstlösungen für bestehende Türen und Tore helfen, die Brandschutzeigenschaften zu verbessern, ohne umfangreiche bauliche Änderungen vorzunehmen.
- Welche Funktionen und Regelwerke sind bei der Auswahl von Türen im Hinblick auf Brandschutz und Rauchschutz zu beachten, und wie können Abweichungen und Zulassungen entsprechend berücksichtigt werden?
Regelwerke wie die DIN EN 1634 und DIN 18095 legen die Anforderungen an Feuerwiderstand und Rauchdichtigkeit fest. Abweichungen sind möglich, erfordern jedoch spezielle Zulassungen oder eine Zustimmung im Einzelfall.
- Wie kann der Bestandsschutz bei der brandschutztechnischen Ertüchtigung von Gebäuden gewährleistet werden, insbesondere im Hinblick auf genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen?
Bestandsschutz wird durch die Einhaltung aktueller Vorschriften und die Abstimmung mit Behörden gewährleistet. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation sind entscheidend, um die Sicherheit bei baulichen Veränderungen zu sichern.
Melde Dich jetzt zur kostenlosen online Fortbildung an und freue Dich auf Experten aus der Bauindustrie,
deren Lösungen
und lebhafte Diskussionen!
Melde Dich jetzt zur kostenlosen online Fortbildung an und freue Dich auf Experten aus der Bauindustrie, deren Lösungen und lebhafte Diskussionen!
Das sind Deine Profis:
- WirliebenBau
- Eventmanagement
- RAKO (Lasselsberger s.r.o.)
- Leiter Objektberatung
- neuform-Türenwerk Hans Glock GmbH & Co. KG
- Teamleiter Produktmanagement
- GEZE GmbH
- Referent für Weiterbildungsmaßnahmen für Architekten und Planer in den Bereichen BIM, Türenplanung u.v.m.
- Lehrbeauftragter an der RWTH Aachen am Lehrstuhl für design computation
Diese Veranstaltung wurde bereits von diesen Kammern und Agenturen anerkannt:
Bundesland | Punkte/Unterrichtseinheiten |
---|---|
Baden-Württemberg | 1,5 |
Bayern | – |
Berlin | 3 |
Brandenburg | In Prüfung |
Bremen | 3 |
Hamburg | Grundsätzlich anerkannt |
Hessen | In Prüfung |
Mecklenburg-Vorpommern | In Prüfung |
Niedersachsen | In Prüfung |
Nordrhein-Westfalen | In Prüfung |
Rheinland-Pfalz | 2 |
Saarland | 3 |
Sachsen | In Prüfung |
Sachsen-Anhalt | – |
Schleswig-Holstein | In Prüfung |
Thüringen | 2 |
Bundesland | Punkte/Unterrichtseinheiten |
---|---|
Baden-Württemberg | In Prüfung |
Bayern | 3 |
Berlin | – |
Brandenburg | Möglicherweise anerkannt |
Bremen | – |
Hamburg | – |
Hessen | In Prüfung |
Mecklenburg-Vorpommern | Möglicherweise anerkannt |
Niedersachsen | In Prüfung |
Nordrhein-Westfalen | 3 |
Rheinland-Pfalz | 3 |
Saarland | In Prüfung |
Sachsen | 3 |
Sachsen-Anhalt | In Prüfung |
Schleswig-Holstein | In Prüfung |
Thüringen | In Prüfung |
Bundesland | Punkte/Unterrichtseinheiten |
---|---|
Bundesgebiet Deutschland | In Prüfung |