Flachdachsicherheit in der Praxis – aktuelle rechtliche Grundlagen
Absturzsicherung und Arbeitssicherheit sind dani alu ein zentrales Anliegen. Im Online-Vortrag am 18.03. bei WirliebenBau geben wir Ihnen einen Überblick über geltende Vorschriften, Normen und Gesetze einschließlich des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der DIN-Normen und der Rolle der DGUV. Zudem wird erklärt, was Kollektivschutz auf Flachdachflächen bedeutet und was bei der regelkonformen Anwendung mit Priorität zu beachten ist.
Im Fall des Falles
Jeder, der ein Flachdach betritt, muss dabei sicher sein. Hierfür gibt es Bestimmungen und Regeln, die dies sicherstellen. Bereits bei der Planung eines Nutzdaches und erst recht bei Nutzungserweiterung oder Wartung von Dachflächen sind diese rechtlichen Grundlagen zu berücksichtigen. Doch wer durchblickt den Gesetzesdschungel?


Flachdachsicherheit in der Praxis
Besonders im Wandel des Flachdachs zur „hochfrequentierten“ Fläche werden die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen unterbewertet. Dabei erhöht sich durch Wartungs-, Pflege- oder kurzfristige Instandhaltungsarbeiten die potenzielle Gefahr für Arbeitsunfälle und Stürze aus der Höhe. Um schwere Unfälle zu vermeiden, wurden zahlreiche Vorschriften, Normen und Gesetze erlassen. Dementsprechend definiert nicht die eine einzelne Vorschrift, sondern eine Kombination unterschiedlicher Bestimmungen die einzelnen Schutzmaßnahmen zur Absturzsicherung.
Geltungsvorrang
Dazu zählen unter anderem die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie die Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Diese Regelungen dienen zur Orientierung für die Auswahl der geeigneten Schutzmaßnahmen durch die Verantwortlichen.
Haftungsfrage
Um Absturzunfällen vorzubeugen, ist es unerlässlich, die genannten arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen zu kennen, zu beachten und praxistauglich umzusetzen. Dabei haben permanente kollektive Schutzmaßnahmen stets Vorrang vor individuellen Maßnahmen. Bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz und andere Unfallverhütungsvorschriften können im Schadensfall strafrechtliche Konsequenzen eintreten. Die Haftung und Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Sicherheit tragen die Auftraggeber der Baustelle über die Betreiber von baulichen Anlagen und die Gebäudebetreiber bis hin zum Facility-Manager.
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Besonders wichtig für Planer, Bauingenieure, TGAs, Sicherheitsbeauftragte usw.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Wissen über normgerechte Absturzsicherung auf den neuesten Stand zu bringen und Ihre Fachkenntnisse zu erweitern.