Schnelle, kontaktlose Zugangskontrolle: Sicherheitstüren mit Gesichtserkennung

Durch Smartphones und Tablets gehört die biometrische Identifikation inzwischen für viele Menschen zum Alltag. Auch bei Sicherheitseingängen gewinnt die Technologie seit Jahren an Bedeutung. Biometrische Lösungen mit Gesichtserkennung der Eingangsexperten von Boon Edam bieten eine kontaktlose Authentifizierung mit vielen Vorteilen für Nutzer und die Gebäudesicherheit.

© Boon Edam

Ob am Flughafen, im Rechenzentrum, Büro oder in anderen Gebäuden: Sicherheitstüren mit Gesichtserkennung sind Hightech-Konstruktionen und ein komplexes Zusammenspiel von Türanlage, Kamera und Software. Bei der biometrischen Methode der Gesichtserkennung filtert ein Algorithmus die Form des menschlichen Gesichts auf Basis eines Fotos oder Videos. Innerhalb von Millisekunden werden die charakteristischen Gesichtszüge aufgezeichnet und in einen Code umgewandelt. Die Gesichtserkennungssoftware vergleicht den Code mit einer Datenbank. Wird die Person identifiziert, gewährt die Tür den Zutritt. Wichtig: Das System nimmt keine konkreten Daten der Personen auf, sondern Eckpunkte von einem Teil des Gesichts. Masken, geänderte Frisuren, Turbane oder ähnliches haben keinen Einfluss auf die Funktionalität. „Wir arbeiten mit renommierten Kamera- und Softwareherstellern zusammen, um eine Gesichtserkennung an den Türen unserer Kunden zu integrieren, die technisch höchst ausgefeilt und zukunftsweisend ist“, sagt Holger Büsing, Geschäftsführer der Boon Edam GmbH.

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Schnelleres und komfortableres Passieren

Der Hauptvorteil beim Einsatz einer Gesichtserkennung für die Zutrittskontrolle: Die Nutzer müssen nicht mehr stoppen, um sich am Eingang zu identifizieren. Die Software registriert das Gesicht einer

herannahenden Person bereits aus circa 2,50 Metern Entfernung und entscheidet über die Zutrittsberechtigung. Unnötiges Warten und Staus bei hohem Personenaufkommen zu Stoßzeiten lassen sich so effektiv verhindern. Die Gesichtserkennung bietet weitere Benefits sowohl für Nutzer als auch

die Gebäudesicherheit: Eine vergessene Identifizierungskarte ist kein Problem mehr, die Zugangsberechtigung ist nicht übertragbar und die Zugangskontrolle läuft völlig kontaktlos ab – gerade in Pandemiezeiten von großer Bedeutung.

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Faktor Datenschutz

Im laufenden Betrieb ist die Gesichtserkennung eine effiziente Art der Zugangskontrolle und kann im Nachhinein in vorhandene Türanlagen von Boon Edam integriert oder im Idealfall direkt beim Bau miteingeplant werden. Die Integration dieses Zutrittskontrollsystems benötigt jedoch aufgrund der Vorgaben des Datenschutzes eine vorausschauende Planung. Boon Edam bietet Kunden, die eine Gesichtserkennung in ihre Sicherheitstüren integrieren möchten, eine ausführliche Beratung an, um alle

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Aspekte des Datenschutzes umfassend zu klären und Bedenken auszuräumen. Die Datenschutz-Grundverordnung in Deutschland erlaubt keine biometrische Überwachung; nur wer ausdrücklich einwilligt, darf per Gesichtserkennung authentifiziert werden. Beschäftigte können deshalb auf Wunsch weiterhin auch mit einer Zugangskarte das Gebäude betreten. „Die Stolpersteine beim Thema Datenschutz können wir gemeinsam mit unseren Kunden in der Regel erfolgreich ausräumen und auch den Betriebsrat sowie Mitarbeiter von den vielen Vorteilen der Gesichtserkennung überzeugen. Zugänge werden so komfortabler und sicherer“, erklärt Holger Büsing.


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