Prävention statt Risiko: Brand- und Explosionsschutz für moderne Absaugsysteme
Brandschutz: Die Brennzahl als maßgeblicher Indikator
Häufig werden die Begriffe Brand- und Explosionsgefahr fälschlicherweise als identisch betrachtet. Doch bei der Projektierung müssen beide Themenbereiche einzeln berücksichtigt werden, denn Brandschutzmaßnahmen verhindern keine Explosion – und umgekehrt. Während Explosionen oft schlagartig erfolgen, entwickelt sich ein Brand häufig schleichend durch Glimmnester oder Funkenflug. Ein wichtiger Indikator für die Entzündbarkeit und Brandausbreitung von Stäuben ist die Brennzahl (BZ). Diese wird über die EX-Gestis-Datenbank oder eine gezielte Stoffanalyse bestimmt.
Je nach Staubart und Anlagensituation kommen unterschiedliche Löschverfahren zum Einsatz:
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- Pulverlöschsysteme: Einsatz von ABC-Löschpulver oder speziellen Metallbrandlöschmitteln (Brandklasse D).
- Gaslöschsysteme: Rückstandsfreie Brandbekämpfung durch Inertisierung (z.B. mit Argon oder CO2).
- Wasserbasierte Löschsysteme: Klassische Sprühwasser-Löschung oder Einbindung der Stäube durch Nassabscheidung.
Durch kontinuierliche Überwachung und intelligente Löschsysteme werden Risiken frühzeitig erkannt und bekämpft.
ATEX – Gesetzliche Auflagen für den Explosionsschutz
Der Begriff ATEX steht für „ATmosphères EXplosibles“. Um ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten, bilden zwei europäische Richtlinien das Fundament des Explosionsschutzes. Diese regeln sowohl den Betrieb der Anlagen als auch die Beschaffenheit der eingesetzten Geräte:
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- Richtlinie 1999/92/EG (ATEX 137 / ATEX-Betriebsrichtlinie): Diese Richtlinie legt Mindestanforderungen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten fest, die in Bereichen mit potenziell explosionsfähiger Atmosphäre arbeiten. Ziel ist es, Risiken am Arbeitsplatz zu minimieren und entsprechende Schutzmaßnahmen (wie das Erstellen eines Explosionsschutzdokuments) umzusetzen.
- Richtlinie 2014/34/EU (ATEX 114 / ATEX-Geräterichtlinie): Sie regelt die einheitliche Zulassung und Vermarktung von Geräten und Schutzsystemen, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Die Richtlinie sorgt für eine europaweite Harmonisierung der Anforderungen an ex-geschützte Produkte und stellt sicher, dass von den Geräten selbst keine Zündgefahr ausgeht.Explosionsgefährdete Bereiche müssen nach § 3 BetrSichV und GefStoffV in Zonen eingeteilt werden. Die Einteilung erfolgt nach der Häufigkeit und Dauer des Auftretens einer explosionsfähigen Atmosphäre:
- Zonen-Einteilung: Unterschieden wird zwischen Gasen (Zonen 0, 1, 2) und Stäuben (Zonen 20, 21, 22). Diese Zonen können sowohl innerhalb von Geräten als auch im umgebenden Arbeitsbereich entstehen.
- Kenngrößen: Für eine sichere Auslegung sind Faktoren wie unter anderem die Mindestzündenergie (MZE) und die Staubexplosionsklasse entscheidend.
Absaugtechnik von Beginn an mitgeplant
Ein gesundes Arbeitsumfeld ist heute weit mehr als eine gesetzliche Pflicht – es ist ein entscheidender Faktor für die Produktivität und Zukunftsfähigkeit von Industriebauten. Architekten und TGA-Planer wissen: Je früher die Absaugtechnik in die Gebäudeplanung integriert wird, desto effizienter und kostensparender lässt sich das Gesamtkonzept realisieren.
Mit jahrzehntelanger Erfahrung im Projektgeschäft unterstützt ESTA TGA-Planer und Architekten gezielt. Das Leistungsspektrum umfasst die komplette Auslegung des Absaugsystems sowie eine umfassende Beratung zu rechtlichen, energetischen und sicherheitstechnischen Anforderungen (ATEX/Brandschutz).
Mehr Informationen zur Planung von Absaugsystemen sowie Einblicke in aktuelle Referenzprojekte erhalten Sie beim ESTA Projektgeschäft.
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