Informationen zur Fortbildung
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Zertifikat mit Fortbildungspunkten
Auf folgende Inhalte kannst Du Dich freuen:
Zusammen mit unseren Partnern GEZE, neuform-Türenwerk und RAKO sprechen wir darüber, wie öffentliche Gebäude barrierefrei gestaltet werden können. Die Weiterbildung befindet sich für Architekten und Ingenieure deutschlandweit in Akkreditierung. Zuerst sprechen wir mit GEZE darüber, wie wir Kräfte und Momente an Türen gemäß der DIN 18040-1 berücksichtigen können. Wir werden uns auch ansehen, wie wir repräsentative Eingangsbereiche barrierefrei gestalten können.
Im zweiten Teil werden wir uns mit barrierefreien Innentüren befassen und uns von neuform-Türenwerk erklären lassen, welche Grundlagen und Schutzziele für barrierefreie Türen gelten. Wir werden auch besprechen, wie wir die Anforderungen an Türen mit anderen Anforderungen von Gebäuden in Einklang bringen können.
Als letztes geht es um die Anwendungsbereiche der DIN 18040 bei keramischen Fliesen. RAKO wird uns zeigen, welche Oberflächeneigenschaften nach DIN 18040 gelten und wie wir Duschplätze, Stufenkantenmarkierungen, Treppenstufen und Bodenindikatoren nach DIN 3298 richtig planen können. Wir werden auch eine Planungshilfe für die DIN 18040 vorstellen und besprechen, wie die Norm bei öffentlich zugänglichen Gebäuden angewendet werden kann.
Im Laufe der Fortbildung:
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Unsere Referenten behandeln beispielsweise folgende Fragestellungen:
- Welche Anforderungen müssen an den barrierefreien Zugang und die Nutzung öffentlich zugänglicher Gebäude gemäß DIN 18040-1 erfüllt werden?
Die DIN 18040-1 legt Anforderungen für einen barrierefreien Zugang und die Nutzung öffentlich zugänglicher Gebäude fest. Dazu gehören unter anderem die Gestaltung von Zugängen, Fluren und Treppen sowie die Anordnung von Aufzügen und Orientierungssystemen für Menschen mit Behinderungen. Auch die Anforderungen an Sanitäranlagen, Parkplätze und andere Einrichtungen sind festgelegt. Ziel ist es, ein barrierefreies und selbstbestimmtes Leben für alle Menschen zu ermöglichen.
- Wie können die Anforderungen der DIN 18040-1 in die Planung und Gestaltung des Gebäudes integriert werden, um eine möglichst optimale Barrierefreiheit zu gewährleisten?
Die Einhaltung der Anforderungen der DIN 18040-1 für Barrierefreiheit ist entscheidend, um öffentlich zugängliche Gebäude für alle Menschen zugänglich zu machen. Architekten und Ingenieure müssen daher sicherstellen, dass die Vorgaben bei der Planung und Gestaltung des Gebäudes berücksichtigt werden. Dies kann durch eine enge Zusammenarbeit mit Fachleuten für Barrierefreiheit und die Verwendung von Materialien und Technologien erreicht werden, die die Mobilität und Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen unterstützen.
- Welche Möglichkeiten gibt es, um bestehende Gebäude gemäß DIN 18040-1 nachzurüsten und barrierefrei zu gestalten?
Um bestehende Gebäude gemäß DIN 18040-1 barrierefrei nachzurüsten, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, wie beispielsweise der Einbau von Aufzügen oder Rampen, die Anpassung von Türbreiten und Schwellen, die Installation von barrierefreien Sanitäranlagen und die Bereitstellung von taktilen Leitsystemen für Sehbehinderte. Zudem ist es wichtig, eine umfassende Planung und Beratung durch Experten durchzuführen, um eine optimale Umsetzung zu gewährleisten.
- Wie können mögliche Konflikte zwischen den Anforderungen der DIN 18040-1 und anderen baurechtlichen Vorschriften gelöst werden?
Um mögliche Konflikte zwischen den Anforderungen der DIN 18040-1 und anderen baurechtlichen Vorschriften zu lösen, ist eine sorgfältige Planung und Abstimmung erforderlich. Hierbei sollten die beteiligten Architekten und Ingenieure frühzeitig mit den zuständigen Behörden und Gutachtern zusammenarbeiten und mögliche Konflikte frühzeitig ansprechen. Es empfiehlt sich auch, erfahrene Fachleute hinzuzuziehen, um eine optimale Umsetzung der Vorschriften zu gewährleisten.
- Wie können die Anforderungen der DIN 18040-1 mit ästhetischen und funktionalen Anforderungen an das Gebäude in Einklang gebracht werden?
Die Anforderungen der DIN 18040-1, die Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden gewährleistet, können oft im Konflikt mit ästhetischen und funktionalen Anforderungen stehen. Architekten und Ingenieure können diese Anforderungen jedoch durch eine sorgfältige Planung und Auswahl der Materialien, Farben und Formen in Einklang bringen. Eine enge Zusammenarbeit mit Energieberatern und Gutachtern kann helfen, Lösungen zu finden, die sowohl funktional als auch ansprechend sind.
- Wie kann die Umsetzung der Anforderungen der DIN 18040-1 im Rahmen der Baukostenplanung berücksichtigt werden?
Die Umsetzung der Anforderungen der DIN 18040-1, die Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden sicherstellen soll, kann eine Herausforderung für die Baukostenplanung darstellen. Eine frühzeitige Integration der Anforderungen in die Planung und eine sorgfältige Abstimmung mit den beteiligten Fachleuten können dazu beitragen, zusätzliche Kosten und Verzögerungen zu vermeiden. Dabei können auch alternative Lösungen und Technologien zur Barrierefreiheit in Betracht gezogen werden, um die Kosten im Rahmen zu halten.
- Wie kann die Einhaltung der Anforderungen der DIN 18040-1 im Rahmen der Bauüberwachung und Abnahme durchgesetzt werden?
Die Einhaltung der Anforderungen der DIN 18040-1 für öffentlich zugängliche Gebäude kann durch eine sorgfältige Bauüberwachung und Abnahme durchgesetzt werden. Dabei sollten Architekten und Ingenieure eng mit den ausführenden Firmen zusammenarbeiten und sicherstellen, dass die barrierefreien Maßnahmen korrekt umgesetzt werden. Auch eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden kann dabei hilfreich sein, um eine erfolgreiche Abnahme sicherzustellen.
Melde Dich jetzt zur kostenlosen online Fortbildung an und freue Dich auf Experten aus der Bauindustrie,
deren Lösungen
und lebhafte Diskussionen!
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Das sind Deine Profis:
- WirliebenBau
- Eventmanagement
- RAKO (Lasselsberger s.r.o.)
- Leiter Objektberatung
- neuform-Türenwerk Hans Glock GmbH & Co. KG
- Entwicklung / Konstruktion
- GEZE GmbH
- Referent für Weiterbildungsmaßnahmen für Architekten und Planer in den Bereichen BIM, Türenplanung u.v.m.
- Lehrbeauftragter an der RWTH Aachen am Lehrstuhl für design computation
Diese Veranstaltung wurde bereits von diesen Kammern und Agenturen anerkannt:
Bundesland | Punkte/Unterrichtseinheiten |
---|---|
Baden-Württemberg | 1,5 |
Bayern | – |
Berlin | 3 |
Brandenburg | 3 |
Bremen | 2 |
Hamburg | Anerkannt |
Hessen | 2 |
Mecklenburg-Vorpommern | 2 |
Niedersachsen | 3 |
Nordrhein-Westfalen | 2 |
Rheinland-Pfalz | 2 |
Saarland | 2 |
Sachsen | 3 |
Sachsen-Anhalt | – |
Schleswig-Holstein | 3 |
Thüringen | 3 |
Bundesland | Punkte/Unterrichtseinheiten |
---|---|
Baden-Württemberg | 1 |
Bayern | 2,5 |
Berlin | – |
Brandenburg | 3 |
Bremen | – |
Hamburg | – |
Hessen | 2 |
Mecklenburg-Vorpommern | Anerkennung laut Zertifikat |
Niedersachsen | 3 |
Nordrhein-Westfalen | 2 |
Rheinland-Pfalz | 1 |
Saarland | 2 |
Sachsen | 3 |
Sachsen-Anhalt | In Prüfung |
Schleswig-Holstein | 3 |
Thüringen | 3 |
Bundesland | Punkte/Unterrichtseinheiten |
---|---|
Bundesgebiet Deutschland | Abgelehnt |