Informationen zur Fortbildung
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Zertifikat mit Fortbildungspunkten
Auf folgende Inhalte kannst Du Dich freuen:
Werde Profi für Brandschutz im notwendigen Rettungsweg – Sei bei unserer Fortbildung dabei!
In diesem Planerseminar von Adolf Würth GmbH & Co. KG führt Dich Dipl.-Ing. Simon Mößner von der Akademie Würth durch die wesentlichen Aspekte des Brandschutzes in notwendigen Rettungswegen. Er vermittelt Dir umfassendes Basiswissen zu den baurechtlichen Regelungen und zeigt Dir, wie Du diese in der Praxis anwenden kannst.
Du erhältst Einblicke in die Schutzziele für Rettungswege und verstehst die grundlegenden Brandschutzprinzipien, die für notwendige Flure, Treppenräume, Schleusen und Verbindungsräume gelten. Simon Mößner erläutert, wie die Anforderungen je nach Gebäudeklasse variieren und welche spezifischen Vorgaben Du beachten musst.
Besonders wichtig ist die Kenntnis der Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR), die Vorgaben für Leitungen in Rettungswegen festlegt. Du wirst erfahren, wie Du diese Anforderungen korrekt umsetzt und welche praxisnahen Beispiele Dir dabei helfen können, häufige Fehlerquellen zu erkennen und zu vermeiden.
Das Seminar deckt auch die Kapselung von Brandlasten in Rettungswegen ab. Du lernst verschiedene Methoden zur effektiven Kapselung kennen und erhältst wertvolle Einblicke, welche Lösungen für die Ausführungsplanung entscheidend sind. Zudem erfährst Du, welche Nachweise für Bauprodukte und Bauarten gemäß den aktuellen technischen Baubestimmungen erforderlich sind und siehst spezielle Lösungen wie Kabelbandagen im Detail.
Nutze diese Gelegenheit, um Dich umfassend über die Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten im Brandschutz für notwendige Rettungswege zu informieren. Melde Dich noch heute an und sichere Dir Deinen Platz im Seminar!
Im Laufe der Fortbildung:
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Unsere Referenten behandeln beispielsweise folgende Fragestellungen:
- Welche grundlegenden Brandschutzprinzipien und Schutzziele sind im Kontext von notwendigen Rettungswegen zu beachten und wie können diese Prinzipien effektiv umgesetzt werden?
Im Kontext von notwendigen Rettungswegen sind verschiedene Brandschutzprinzipien und Schutzziele zu beachten, um die Sicherheit der Gebäudenutzer im Brandfall zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem die Aufrechterhaltung der Flucht- und Rettungswege, die Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch sowie die Gewährleistung einer schnellen Evakuierung. Diese Ziele können durch die richtige Planung und Gestaltung von notwendigen Fluren, Treppenräumen, Schleusen und Verbindungsräumen erreicht werden, unter Berücksichtigung der baurechtlichen Vorgaben und technischen Baubestimmungen.
- Welche konkreten Anforderungen gelten gemäß der Musterbauordnung (MBO) für die Definition und Ausgestaltung von Rettungswegen und wie können diese Anforderungen je nach Gebäudeklasse variieren?
Gemäß der Musterbauordnung (MBO) gibt es spezifische Anforderungen für die Definition und Ausgestaltung von Rettungswegen, die je nach Gebäudeklasse variieren können. Diese Anforderungen betreffen unter anderem die Mindestbreite und Höhe der Rettungswege, die Verfügbarkeit von Notausgängen und Treppenräumen sowie die Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen. Je nach Gebäudeklasse können zusätzliche Anforderungen hinsichtlich der Rauchableitung, der Beleuchtung und der Kennzeichnung von Rettungswegen gelten.
- Welche Rolle spielen Leitungen gemäß der Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR) in Rettungswegen und welche spezifischen Anforderungen und Richtlinien sind dabei zu beachten?
Gemäß der Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR) sind Leitungen in Rettungswegen von besonderer Bedeutung für den Brandschutz und die Sicherheit der Gebäudenutzer. Es gelten spezifische Anforderungen und Richtlinien für die Verlegung und Abschottung von Leitungen in Rettungswegen, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern und die Evakuierung zu erleichtern. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit von Leitungsdurchführungen, die Verwendung von feuerhemmenden Materialien und die ordnungsgemäße Kennzeichnung von Leitungen.
- Welche häufigen Fehlerquellen und Abweichungen treten in der Praxis bei der Gestaltung und Umsetzung von notwendigen Rettungswegen auf und wie können diese vermieden oder korrigiert werden?
In der Praxis treten häufig Fehlerquellen und Abweichungen bei der Gestaltung und Umsetzung von notwendigen Rettungswegen auf, die die Sicherheit und Wirksamkeit der Rettungswege beeinträchtigen können. Dazu gehören unter anderem unzureichende Breiten von Fluren und Treppenräumen, mangelnde Kennzeichnung von Rettungswegen, unsachgemäße Abschottung von Leitungen und unzureichende Beleuchtung. Diese Fehler können vermieden oder korrigiert werden durch eine sorgfältige Planung und Überwachung während des Bauprozesses, die Einhaltung der geltenden Vorschriften und Richtlinien sowie regelmäßige Inspektionen und Wartungen der Rettungswege.
Melde Dich jetzt zur kostenlosen online Fortbildung an und freue Dich auf Experten aus der Bauindustrie,
deren Lösungen
und lebhafte Diskussionen!
Melde Dich jetzt zur kostenlosen online Fortbildung an und freue Dich auf Experten aus der Bauindustrie, deren Lösungen und lebhafte Diskussionen!
Das sind Deine Profis:
- Adolf Würth GmbH & Co. KG
- Referent und technischer Berater für Brandschutz und Befestigungstechnik
- WirliebenBau
- Eventmanagement
Diese Veranstaltung wurde bereits von diesen Kammern und Agenturen anerkannt:
Bundesland | Punkte/Unterrichtseinheiten |
---|---|
Baden-Württemberg | 3 |
Bayern | – |
Berlin | 5 |
Brandenburg | 5 |
Bremen | 5 |
Hamburg | Grundsätzlich anerkannt |
Hessen | 3 |
Mecklenburg-Vorpommern | 4 |
Niedersachsen | 5 |
Nordrhein-Westfalen | 4 |
Rheinland-Pfalz | 3 |
Saarland | 5 |
Sachsen | 5 |
Sachsen-Anhalt | – |
Schleswig-Holstein | 5 |
Thüringen | 4 |
Bundesland | Punkte/Unterrichtseinheiten |
---|---|
Baden-Württemberg | 2 |
Bayern | 5 |
Berlin | – |
Brandenburg | Möglicherweise anerkannt |
Bremen | – |
Hamburg | – |
Hessen | 5 |
Mecklenburg-Vorpommern | Möglicherweise anerkannt |
Niedersachsen | 5 |
Nordrhein-Westfalen | 5 |
Rheinland-Pfalz | 2 |
Saarland | 2 |
Sachsen | 5 |
Sachsen-Anhalt | 5 |
Schleswig-Holstein | 5 |
Thüringen | 6 |
Keine Akkreditierung.