Offen oder geschlossen? – Die neue ASR A2.3 Regel polarisiert

Eingangstüren in Arbeitsstätten müssen sicher sein und im Gefahrenfall eine einfache und sichere Flucht erlauben. Die neue Technische Regel ASR A2.3 sorgt in diesem Zusammenhang für ziemliche Verwirrung ob der Rechtslage. Denn sie erlaubt jetzt offensichtlich abschließbare Notausgänge.

Eine Mutter mit ihrem Kind vor einer Tür mit Fluchttürsicherung
© ASSA ABLOY Sicherheitstechnik GmbH

Tatsache ist, dass es sich dabei um eine gravierende Abweichung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben und des geltenden Baurechts handelt. Eingangstüren müssen laut Vorgaben eine Fähigkeit zur Freigabe von Fluchttüren nach DIN EN 14351-1 vorweisen. Eine abgeschlossene Tür widerspricht dieser Norm und verwirrt Betreiber, Planer und Verarbeiter gleichermaßen. Schließlich gibt es bereits gut etablierte Lösungen ohne manuelle Entriegelung am Markt, die den gesetzlichen Anforderungen an Fluchtwegtüren entsprechen und die gebotene Rechtsicherheit erfüllen.

Mehr Informationen zu diesem Diskurs und ein konkreter Lösungsvorschlag für eine innovative Fluchttürsicherung am Beispiel Kindertagesstätte gibt es hier.


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