Der Norm voraus

Solarlux reduziert barrierefreie Bodenschienen auf nur zehn Millimeter

Solarlux ist seit über 40 Jahren Pionier für Glas-Faltwände in Manufakturqualität. Mit der neuen Generation von Bodenschienen „Smart 10“ stellt der Fenster- und Fassadenspezialist aus dem niedersächsischen Melle einmal mehr seine Designkompetenz unter Beweis: Als erster Hersteller bietet er für die Aluminium-Glas-Faltwand-Systeme barrierefreie Bodenschienen mit einer Schwellenhöhe von nur zehn Millimetern an. Damit erfüllt Solarlux bereits heute die zukünftigen Anforderungen der DIN EN 18040, die im Zuge der geplanten Harmonisierung mit der neuen DIN EN 17210 verbindlich werden.

Glas-Faltwände stehen für maximale Offenheit und Flexibilität, da sich mit ihnen nahezu 100 Prozent der Wandfläche öffnen lassen. Das Sortiment von Solarlux ist breit aufgestellt und geht weit über Standardlösungen hinaus. Das gilt seit jeher auch für die Auswahl der Bodenschiene: Insgesamt fünf Varianten – darunter zwei Minimalbodenschienen – bieten Lösungen für unterschiedlichste bauliche Anforderungen. Im Fokus des Solarlux Produktengineerings steht dabei immer die optimale Balance zwischen möglichst flacher Schwelle und wesentlichen Eigenschaften wie geringer Luftdurchlässigkeit, hoher Schlagregendichtigkeit und ausgezeichnetem Einbruchschutz.

Kleinkind fährt mit Holzlaufrad über die barrierefreie Solarlux Bodenschiene Smart 10 ohne Stolperkante.
Als erster Hersteller bietet Solarlux für Glas-Faltwände barrierefreie Bodenschienen mit nur 10 mm Höhe an – und erfüllt damit schon heute die künftigen DIN-Anforderungen. © Solarlux GmbH

Normen im Wandel: DIN EN 17210 ersetzt DIN 18040

Nationale Normen dürfen nicht im Widerspruch zu europäischen Regelwerken stehen. Deshalb ist es nur eine Frage der Zeit, bis die DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ an die Anforderungen der neuen DIN EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung – Funktionale Anforderungen“ angepasst wird. Diese Norm wird nach ihrem Inkrafttreten erstmals eine europaweit einheitliche Grundlage für barrierefreies Bauen schaffen. Zu den wesentlichen Neuerungen gehört, dass der maximal zulässige Höhenunterschied bei Türschwellen künftig nur noch zehn Millimeter betragen darf – bislang waren es zwanzig Millimeter. Darüber hinaus müssen barrierefreie Schwellen zukünftig abgeschrägt oder abgerundet ausgeführt sein. Diese Anforderungen gelten für die Planung, Ausführung und Ausstattung barrierefreier Wohnungen, Wohngebäude und deren Außenanlagen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die sprachliche Präzisierung: Der Begriff „schwellenlos“ wird durch „niveaugleiche Übergänge“ ersetzt, um unklare oder absolut wirkende Formulierungen zu vermeiden.

Bereit für die Norm von morgen: Die Bodenschienen „Smart 10“

Mit der neuen Bodenschienen-Generation „Smart 10“ für Glas-Faltwände erfüllt Solarlux bereits heute die künftig geforderten Standards für niveaugleiche Übergänge gemäß DIN EN 17210. Die Schwellenhöhe beträgt nur noch zehn Millimeter, ohne Kompromisse bei der Dichtigkeit oder Sicherheit hinnehmen zu müssen. Zusätzlich können die Bodenschienen wahlweise mit schrägen oder horizontalen Rampen an bestehende bauliche Gegebenheiten angepasst werden, sodass ein durchgängig barrierefreier Übergang zwischen Boden und Schiene entsteht.

Die „Smart 10“-Bodenschienen sind zu Beginn des vierten Quartals 2025 für die Aluminium-Glas-Faltwand-Systeme Highline, Ecoline und Megaline erhältlich. Weitere Glas-Faltwand-Systeme aus Holz und Aluminium/Holz werden in Kürze folgen.

© Solarlux GmbH

Seit fast 40 Jahren befassen wir uns als Familienunternehmen mit der Planung, Herstellung und Montage individueller Designideen aus Glas.

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