ASSA ABLOY: Planung von Fluchtwegen in Kindergärten
Die Sicherheit in Kindergärten steht an erster Stelle, insbesondere in Notsituationen. Eine entscheidende Rolle spielen dabei die korrekte Planung und Gestaltung der Fluchtwege und Notausgänge. Verantwortliche stehen vor der Herausforderung, gesetzliche Vorschriften zu beachten und gleichzeitig eine kindgerechte Gestaltung zu gewährleisten.
In Kindergärten und Kitas geht es oft lebhaft zu und die Ausstattung der Fluchttüren in diesen Einrichtungen erfordert daher besondere Sorgfalt und Aufmerksamkeit. Welche Aspekte es hierbei zu berücksichtigen gilt, legt zum einen die Arbeitsstättenverordnung (ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan”) fest. Weitere Anhaltspunkte rund um die Themen Sicherheit, Gesundheit und Unfallprävention finden sich in den durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) herausgegebenen Branchenregeln für Kindertagesstätten. Von zentraler Bedeutung ist hierbei die funktionelle Sicherheit der Eingangstür, da Kinder im Gefahrenfall intuitiv die Tür zum Verlassen der Einrichtung nutzen, durch die sie diese auch betreten haben. Die Herausforderung bei der technischen Umsetzung besteht darin, mehrere und sich teilweise überschneidende Interessen in einer einzigen Lösung abzubilden. Denn zum einen muss die Tür im Notfall sowohl von Kindern als auch von Erwachsenen leicht zu öffnen sein. Zum anderen muss jedoch im Alltagsbetrieb sichergestellt sein, dass kein unbemerktes Hinausschleichen möglich ist und nur befugte Personen Zutritt erhalten. Im Blogbeitrag von ASSA ABLOY lesen Sie, wie sich dieser Interessenkonflikt gesetzeskonform durch die Kombination eines Panikschlosses mit einem zusätzlichen Verriegelungselement und in verschiedenen Höhen angebrachten Tastern lösen lässt.