Wer zahlt den Schaden?! Die Haftfrage als bauleitender Architekt

Die Verantwortlichkeit des als Bauleiter beauftragten Architekten für Undichtigkeiten am Flachdach – ein unbequemes und undurchsichtiges Thema.
Der Architekt erfährt jedoch durch die ILD Group auf 2 Arten Unterstützung. Wie genau?
Beginnen wir bei der Haftungsfrage.

Haftpflicht:

Verletzt der Bauleiter seine Überwachungs- und Sorgfaltspflicht, und ist diese Verletzung kausal für den Mangel, so wird der Bauleiter für den dem Bauherrn entstandenen Schaden haftbar. Als Bauleiter tätige Architekten können beispielsweise in die Haftung genommen werden, wenn es aufgrund fehlerhafter Abdichtung des Flachdaches zu Feuchtigkeitsschäden an dem von ihnen beaufsichtigten Objekt kommt. Bei Abdichtungsarbeiten handelt es sich um wichtige und kritische Arbeiten, welche besonderer Aufsichtsplicht unterworfen sind (siehe OLG Stuttgart, Urteil vom 21.04.2008, Az. 5 U 22/08)

Was lehrt uns die Geschichte?

Zahlreiche Gerichtsentscheidungen verdeutlichen die Gratwanderung, der sich ein mit der Bauaufsicht betrauter Architekt stellen muss. Die Haftungsdauer von mindestens 5 bis zu 30 Jahren nach der Abnahme macht diese Aufgabe nicht einfacher. Die Beteiligung vieler unterschiedlicher Gewerke am Bau eines Flachdaches, erhöhen die Schwierigkeit der Kontrolle von Bauaufsicht- und Begleitung. Er kann sich nicht allein auf die korrekte Ausführung durch die Handwerker verlassen. Insbesondere die Abdichtungsarbeiten an Flachdächern und Dachterrassen bergen erfahrungsgemäß ein hohes Mängelrisiko. Ganze 60%, der 2023 durch die ILD Group untersuchten Flachdachneubauten, waren undicht. Teilweise wird dieses Risiko durch die Berufshaftpflicht des Architekten abgedeckt, doch verliert er diesen Schutz, wenn ihm eine unzureichende Überwachung nachgewiesen wird. Selbst bei gewissenhafter Erfüllung seiner Pflichten können manche Baumängel oder mangelhafte Abdichtungen aber nicht sofort erkannt werden.

Unser gutgelaunter und hochqualifizierter Messtechniker bei einer Dichtigkeitsprüfung © ILD Group
Was kann man tun?

Wie kann der Architekt sicherstellen, dass die Arbeiten fehlerfrei sind? Die ILD Group unterstützt Architekten in diesem Prozess. Durch eine Dichtheitsprüfung kann die Qualität der Arbeiten nachgewiesen und das Haftungsrisiko des Architekten erheblich reduziert werden. Es wird ein „wasserdichter“ Nachweis erbracht, der im ausführlichen Bericht der ILD Group schriftlich festgehalten wird, nachdem die Untersuchung abgeschlossen ist. Ein risikobewusster Architekt kann die Dichtheitsprüfung bereits in die Ausschreibung oder das Angebot integrieren. Zudem kann das Flachdach so geplant werden, dass eine fortlaufende Dichtheitsmessung möglich ist – ein Monitoring-System für Flachdächer.

Warum wichtig?

Kritische Gebäude wie Krankenhäuser, Rechenzentren und Kraftwerke sollten bereits in der Entwurf Phase mit Monitoringsystemen geplant werden, um den Wert und die Bedeutung dieser Gebäude zu schützen.
Immer häufiger wird das Flachdach aber auch zu einem zusätzlichen Lebensraum für die Artenvielfalt. Bei Industrie- oder Gewerbebauten werden Dächer zu Technikflächen. Lüftungs- und Solaranlagen belegen die Dachfläche. Der Anspruch an ein dichtes Dach ist also immens gestiegen! Arbeiten Sie als Architekt also mit uns zusammen. Wir unterstützen Sie mit der Erfahrung von über einem Vierteljahrhundert auf den Flachdächern der Welt. Durch unsere Expertise können kostspielige Sanierungen von vornherein vermieden und der langfristige Erhalt des Gebäudes sichergestellt werden.

Als weltweit anerkannte Experten für genaue und zuverlässige Leckortung sind wir die erste Adresse für Flachdachsicherheit.

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Elena

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