VOB und BGB für Auftragnehmer

Vertrag kommt von vertragen, heißt es. Tatsächlich aber regeln Verträge Rechte und Pflichten und sie eröffnen Möglichkeiten, sich bei Meinungsverschiedenheiten mit der anderen Seite auseinander zu setzen. In der Baubranche maßgeblich sind Werksverträge nach VOB bzw. BGB. Maßgeblich sind aber auch Behinderungsanzeigen und Bedenkenanmeldungen, die zur rechten Zeit und mit den richtigen Worten zu verfassen und an die richtigen Personen zu stellen sind.

© DFATT Faßbender Steynes GbR

Im Seminar der DFATT lernen Teilnehmer typische Fehler beim Vertragsabschluss bzw. der Vertragsauslegung zu vermeiden und Verträge zu ihren Gunsten auslegen. Seminarinhalte sind

  • Einführung in das Bau-Werkvertragsrecht
  • Abgrenzung BGB- und VOB/B–Werkvertrag
  • Grundzüge VOB/C
  • Mangelbegriff und Bedenkenanmeldung/Behinderung
  • Rechtssichere Abnahmen
  • Abnahme und Gefahrenübergang
  • Nachtragsmanagement, insbesondere mit Blick auf Vollmachten auf der Baustelle

Unternehmen können die Schulung als Inhouse-Seminar buchen, um gleich mehrere Mitarbeiter besonders preiswert fortbilden zu lassen. In der Vorbesprechung mit den Referenten können dann auch besondere Schwerpunkte vereinbart werden, sodass das Seminar einen maximal relevanten Praxisbezug hat.

Weitere Informationen sowie aktuelle Seminar-Termine finden Sie hier.


 

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Elena

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97084 Würzburg

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