Viel hilft viel – oder? Gefälleausbildung in Nassräumen
Überall, wo in Innenräumen Bodenflächen im Rahmen der Nutzung mit Wasser beansprucht werden, muss planmäßig für ausreichende Ableitung gesorgt werden, damit keine Schäden am Gebäude oder Risiken für die Nutzenden entstehen. In einigen Bereichen jedoch steht Gefälle im Widerspruch zu Arbeitsstättenrichtlinien oder Barrierefreiheit.

Damit das Oberflächenwasser zu den Entwässerungspunkten gelangt, wird in der Regel ein Gefälle vorgesehen. Konkrete Angaben zur Gefälleausbildung in Nassräumen wie Badezimmern, Duschanlagen und Schwimmbädern sind in unterschiedlichen Merkblättern zu finden:
- Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. – Gefälleausbildung in Schwimmbädern: ≥ 2 % in Beckenumgängen, 2 % in Umkleiden und 3 % in Duschräumen
- Fachverband Fliesen und Naturstein – Schnittstellenkoordination Nassraum: 1,0 bis 2,5 % im häuslichen Duschbereich (in Abhängigkeit von der Aufstauhöhe und Einbausituation)
Im Hinblick auf barrierefreies Bauen gemäß DIN 18040-2 ist für häusliche Duschen zusätzlich zu beachten, dass die Fläche des Duschplatzes nur dann in die Bewegungsflächen des Sanitärraumes einbezogen werden kann, wenn das zur Entwässerung erforderliche Gefälle max. 2 % beträgt.
Pfützenbildung ist grundsätzlich zu vermeiden, kann in Nassräumen aber auch bei Erstellung eines „ausreichenden Gefälles“ nicht ausgeschlossen werden. Dies steht vor allem im Zusammenhang mit der Rutschhemmung der verwendeten Fliesen, denn gerade Fliesen mit hoher Rutschhemmklasse bieten nicht nur den Füßen, sondern auch dem Wasser eine sehr gute Anhaftung.
Insbesondere in gewerblich genutzten Bereichen wie Großküchen gibt es neben dem Aspekt der Wasserableitung noch den der Unfallverhütung. Deshalb sind konkrete Angaben zur Gefälleausbildung in Merkblättern der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu finden:
- GUV-R 111 – Arbeiten in Küchenbetrieben (2007-05): 1,0 bis 1,5 %
- GUV-R 181 – Fußböden in Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr (2003-10): > 2,0 %
Alster-Schwimmhalle, Hamburg
Mit dieser Ausgabe EXAKT 5|2024 –
Blick auf‘s Detail haben wir Ihnen eine Systemlösung aus unserem Referenzobjekt vorgestellt.
Eine Gefälleausbildung über die gesamte Fläche ist im gewerblichen Küchenbereich aus ergonomischer Sicht und auch aufgrund von fahrbaren Gegenständen und Geräten häufig unerwünscht bzw. nicht zweckdienlich. Sowohl in der DIN 18534 „Abdichtung von Innenräumen“ als auch in der Fachrichtlinie des Verbands der Fachplaner „VdF 070 – Fußboden in der Großküche“ wird die Option einer Ausführung des Bodens ohne Gefälle aufgezeigt, wenn das Ableiten/Entfernen von Wasser „auf andere Weise erfolgt“. Hierunter ist z. B. die Verwendung von Gummischiebern zu verstehen.
Um die Entwässerung zu erleichtern, ist ein lokales umlaufendes Gefälle rund um die Abläufe und Rinnen zu empfehlen. Hierfür ist gemäß Merkblatt des Ausschusses für Arbeitsstätten „Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.5 – Fußböden – (03/2022)“ die Ausführung einer Neigung von mind. 2 % vorzusehen. Ablaufpunkte und deren Gefälle sollen nicht in Verkehrswegen und keinesfalls an dauerhaft eingerichteten Arbeitsplätzen angeordnet sein.
SIE HABEN FRAGEN ZU IHREM DETAIL?
Wir beraten Sie gern.
Bei konkreten Fragen steht die
Sopro Planer-/Objektberatung
gerne zur Verfügung.
Mail: objektberatung@sopro.com
Fon: +49 611 1707-170