Überarbeitete DIN 18040: Das ändert sich bei der Planung barrierefreier Türen

Barrierefreie Selbstrettung rückt stärker in den Fokus

Rollstuhlfahrer passiert eine automatische Glastür gemäß DIN 18040 in einem modernen Klinikgebäude.
© lake.office / GEZE GmbH

Die DIN 18040 ist eine wichtige Grundlage für die Planung barrierefreier Gebäude in Deutschland. Ihre Überarbeitung bringt relevante Änderungen für Architekten und Fachplaner mit sich. Im Mittelpunkt stehen unter anderem die barrierefreie Selbstrettung, Bedienkräfte an Türen, niedrigere Türschwellen sowie das Zusammenspiel von Barrierefreiheit und Brandschutz. Für die Planung bedeutet das vor allem: Die verschiedenen Anforderungen an ein Türsystem müssen frühzeitig gemeinsam betrachtet werden.

Die Normenreihe DIN 18040 bildet eine wichtige Planungsgrundlage für das barrierefreie Bauen in Deutschland. Sie wird derzeit mit der europäischen DIN EN 17210 zur Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt harmonisiert. Dabei werden Anforderungen konkretisiert, die insbesondere für die Planung von Türen relevant sind. Für Architekten bedeutet das: Barrierefreiheit sollte noch stärker als Bestandteil eines übergreifenden Planungskonzepts verstanden werden. Gerade dort, wo Türen gleichzeitig Anforderungen an Barrierefreiheit, Brandschutz, Fluchtwegsicherung, Zutrittskontrolle oder Automation erfüllen müssen, ist eine frühzeitige Abstimmung entscheidend.

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Barrierefreie Selbstrettung rückt stärker in den Fokus

Eine wesentliche Änderung betrifft die barrierefreie Selbstrettung. Ziel ist es, dass sich Personen im Gefahrenfall möglichst selbstständig und ohne Unterstützung anderer Personen in einen sicheren Bereich bewegen können. Dieser Aspekt ist besonders für den Brandschutz relevant. Barrierefreiheit und Selbstrettung müssen deshalb bereits im Brandschutzkonzept berücksichtigt werden. Für Architekten und Brandschutzplaner können sich daraus besondere Anforderungen an Türen in Flucht und Rettungswegen ergeben. Insbesondere Feuer und Rauchschutztüren stellen dabei eine planerische Herausforderung dar. Sie müssen im Brandfall zuverlässig schließen und gleichzeitig für Menschen mit Behinderungen passierbar bleiben.

Bedienkräfte an Türen werden zum wichtigen Planungskriterium

Bei der barrierefreien Türplanung spielt die erforderliche Bedienkraft eine zentrale Rolle. Entscheidend ist nicht allein die Einstellung des Türschließers. Türblattbreite, Hebelverhältnisse, Dichtungen, Bänder, Druckverhältnisse und weitere Faktoren beeinflussen, wie viel Kraft tatsächlich benötigt wird, um eine Tür zu öffnen. Die überarbeitete DIN 18040 thematisiert deshalb die tatsächlich am Griff zu messende Bedienkraft. Für bestimmte Brandschutztüren beträgt der Grenzwert 50 Newton. Für barrierefrei gestaltete Arbeitsstätten gelten wiederum eigene Anforderungen. Die derzeit geltende ASR V3a.2 legt für bestimmte Beschäftigtengruppen beim Öffnen handbetätigter Türen und bei der Bedienung handbetätigter Beschläge maximal 25 Newton fest. Für die Planung ist daher entscheidend, den jeweiligen Anwendungsbereich zu prüfen.

Türschwellen müssen gewerkeübergreifend geplant werden

Auch bei Türschwellen gibt es eine relevante Änderung. Barrierefreie Übergänge sollen grundsätzlich niveaugleich ausgeführt werden. Ist eine Schwelle technisch unabdingbar, darf die Höhendifferenz nach der überarbeiteten Fassung der DIN 18040 nicht mehr als einen Zentimeter betragen. Für Architekten wird damit die frühzeitige Detailplanung noch wichtiger. Denn eine Türschwelle betrifft verschiedene Gewerke gleichzeitig. Bodenaufbau, Abdichtung, Entwässerung, Türsystem und angrenzende Flächen müssen aufeinander abgestimmt werden. Werden diese Schnittstellen erst während der Ausführung betrachtet, kann eine normgerechte Detailausbildung deutlich aufwendiger oder sogar unmöglich werden.

Brandschutz und Barrierefreiheit gemeinsam betrachten

Ob eine Tür barrierefrei genutzt werden kann, lässt sich nicht allein anhand eines einzelnen Produktmerkmals beurteilen. Bei der Planung wirken verschiedene Faktoren zusammen. Dazu zählen unter anderem Türblattbreite und Türblattgewicht, die erforderliche Schließmomenteinstellung des Türschließers, Türbänder und Dichtungen, Beschläge, Türöffner bei Zutrittskontrollsystemen sowie Anforderungen an Feuer und Rauchschutz. Hinzu kommt die Frage, ob sich das Türelement in einem Fluchtweg befindet und welche Anforderungen dort hinsichtlich der barrierefreien Selbstrettung bestehen. Werden die zulässigen Bedienkräfte mit einer manuellen Lösung überschritten oder bestehen zusätzliche Anforderungen an Komfort und Selbstrettung, kann deshalb eine automatisierte Türlösung erforderlich sein. Bei multifunktionalen Türen reicht es somit nicht aus, einzelne Anforderungen isoliert zu betrachten. Barrierefreiheit, Brandschutz und die technische Funktion der Tür müssen als Gesamtsystem geplant werden. Ob eine Tür barrierefrei nutzbar ist, lässt sich nicht anhand eines einzelnen Produktmerkmals bestimmen. Neben Türblattbreite und Türblattgewicht beeinflussen unter anderem Türbänder, Dichtungen, Beschläge, Türöffner, die Einstellung des Türschließers sowie Anforderungen an Feuer und Rauchschutz die Bedienbarkeit. Werden die zulässigen Bedienkräfte mit einer manuellen Lösung überschritten oder bestehen zusätzliche Anforderungen an Komfort und Selbstrettung, kann eine automatisierte Türlösung erforderlich sein. Für manuell bediente Türen können sich beispielsweise Türschließerlösungen wie der GEZE TS 5000 ECline oder TS 7000 eignen. Welche Lösung die geforderten Bedienkräfte tatsächlich erreicht, muss jedoch anhand des kompletten Türelements und der jeweiligen Einbausituation geprüft werden.

Frühe Abstimmung wird für Architekten noch wichtiger

Für Architekten und Planer gewinnt vor allem die frühe gewerkeübergreifende Planung an Bedeutung. Bereits in frühen Projektphasen sollte geklärt werden, welche Türen in Flucht und Rettungswegen liegen, wo Feuer oder Rauchschutzanforderungen bestehen und welche Bedienkräfte für die jeweilige Nutzung einzuhalten sind. Ebenso sollte geprüft werden, ob diese Anforderungen mit einer manuellen Türlösung erfüllt werden können oder ob beispielsweise ein Freilauftürschließer oder eine automatische Tür erforderlich ist. Auch spätere Nachrüstoptionen sollten bereits bei der baulichen Planung berücksichtigt werden. Befinden sich Türen im Einflussbereich einer Druckbelüftungsanlage, kommen weitere Anforderungen hinzu. Gleichzeitig muss das Brandschutzkonzept berücksichtigen, welche Voraussetzungen für eine barrierefreie Selbstrettung geschaffen werden müssen. Je früher diese Aspekte zusammengeführt werden, desto besser lassen sich Konflikte zwischen Barrierefreiheit, Brandschutz und Türtechnik bereits während der Planung erkennen.

Bei multifunktionalen Türen müssen technische Funktionen, Barrierefreiheit und Brandschutz als Gesamtsystem betrachtet werden. GEZE unterstützt Architekten und Fachplaner in den unterschiedlichen Projektphasen und bietet Projektberatung zu Spezifikationen, Lösungen und Support Leistungen. Für aktuelle Projekte empfiehlt GEZE spätestens mit dem Erscheinen der neuen DIN 18040 einen Vergleich der Normen und eine Abstimmung mit dem Bauherrn zur Anwendung der neuen Norm. Für eine projektbezogene Beratung können Architekten und Planer die GEZE Experten über die Architektenhotline unter +49 7152 203 112 kontaktieren.

GEZE ist einer der führenden Anbieter von Tür-, Fenster- und Sicherheitstechnik mit weltweit mehr als 3.100 Mitarbeitern.

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