Neu seit 28.07.22: Neue BEG Fördersätze für Wärmepumpen
Am 28. Juli 2022 ist eine Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) teilweise in Kraft getreten. In zwei weiteren Etappen (am 15.08 und am 22.09.2022) wird die BEG von der Bundesregierung nach unten an.
Die Reform in Kürze
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Keine Förderung mehr für Gasheizungen
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Zusätzlicher Austauschbonus für Gasheizungen
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5% weniger Förderung für Wärmepumpen
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Deutlich weniger weniger Förderung für Biomasseheizungen
Änderungen im Detail
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Sinkende Fördersätze für alle Maßnahmen
Die Fördersätze sinken um 5-10 %-Punkte. Sie liegen künftig bei den Einzelmaßnahmen (max. förderfähige Kosten von 60.000 EUR) zwischen bis zu 20 % bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 % bei Wärmepumpen, bei Komplettsanierungen (max. förderfähige Kosten von 150.000 EUR);
zwischen 25 % im Sanierungsfall auf EH85-Stufe als neuer Eingangsförderstufe und bis 45 % für eine Sanierung auf EH 40 Stufe. Besonders stark sinken die Fördersätze bei Biomasssheizungen. -
Effizienzhaus-Förderung = KfW; Einzelmaßnahmen = BAFA
Komplettsanierer wenden sich an die staatliche Förderbank KfW. Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Türen oder Heizungstausch) bearbeitete das BAFA. Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen entfällt. -
Austauschbonus für Gasheizungen
Es gibt keine Förderung mehr für Gasheizungen. Die BEG Reform bezieht sich hier auf das neue Ordnungsrecht GEG (Gebäudeenergiegesetz). Die BEG Förderung legt damit den Grundstein für die neuen ordnungsrechtlichen Vorgaben, vor allem die 65 % erneuerbare Energien Vorgabe für neue Heizungen in Neubau und Bestand, die ab 2024 gelten sollen.
Wichtiges zum Austauschbonus
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10% Bonus, wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen ausgetauscht wird.
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10% Bonus, wenn eine funktionstüchtige Gasheizung ausgetauscht wird, deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre her ist.
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10% Bonus für Gasetagenheizungen ohne Berücksichtigung des Datums der Inbetriebnahme.
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Keine fossile Beheizung nach dem Austausch im oder am Gebäude
Förderbeispiele
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Beispiel Komplettsanierung (Effizienzhaus-Sanierung)
Bislang konnte eine Komplettsanierung auf eine bessere Effizienzhaus-Stufe (konkret das Effizienzhaus EH 40) mit maximal 50% oder 70.000EUR gefördert werden.
Nun gilt ein Höchstfördersatz (Tilgungszuschuss von 30 % und max. mögliche Zinsvergünstigung mit einem Subventionswert ca. 15 %) von zusammen 45 % (mit EE- oder NH-Klasse und mit Bonus für ein Worst-Performing-Building ab 22.09.2022). Somit wären 67.500 EUR möglich. -
Beispiel Wärmepumpe
Von 50% sind die Fördersätze auf nun 40 % gesunken. (Maximal geförderte Investition von 60.000 EUR bedeuten nun 24.000 EUR statt früher 30.000 EUR Zuschuss)
BEG-Reform – was tritt wann in Kraft?
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1. Schritt zum 28. Juli 2022 – Effizienzhaus-Förderung KfW
Die Programmänderungen der KfW sind seit 28.07.2022 inkraft. Effizienzhaus-Sanierungs-Anträge, die bis 27. Juli 2022 der KfW vorliegen, profitieren von den alten Förderbedingungen. -
Schritt zum 15. August 2022 – Förderung von Einzelmaßnahmen beim BAFA
Die Förderung von Einzelmaßnahmen durch das BAFA (u.a. Heizungen, Gebäudehülle) ändert sich
zum 15. August 2022. Dies betrifft die Senkung der Sätze, den Wegfall der Boni für Gasheizungen und die Einführung des Austauschbonus. Anträge auf Förderung von Einzelmaßnahmen nimmt das BAFA bis zum 14. August 2022 zu den alten Bedingungen an;
Wichtig: Bis 14. August kann nur ein Antrag pro Antragsteller nach den derzeitigen Konditionen gestellt werden! -
Schritt zum 22. September 2022 – Einführung WPB-Bonus
Ab 22. September gibt es einen Bonus, der sich auf das “Worst Performing Building”bezieht. Der Bonus beläuft sich auf 5 % und kann beim EH55 und EH40 mit dem Erneuerbare Energien Bonus kumuliert werden. Das “Worst Performing Buildings” ist ein Gebäude, dessen Energiebilanz zu den letzten 25% in Deutschland gehört.