Natursteinverband aktualisiert Pflasterrichtlinie
Der hohe Anteil der Flächenversiegelung in bebauten Gebieten, insbesondere in Großstädten, wird zunehmend kritisch betrachtet. Einerseits führt die schnelle Ableitung von Oberflächenwasser über die Kanalisation zu Überschwemmungen bei Starkregenereignissen, andererseits dringt immer weniger Wasser in den Untergrund zur ausreichenden Bewässerung von Pflanzen und zur Bildung von Grundwasser ein.
Aus diesem Grund wurden in den vergangenen Jahren Konzepte entwickelt, die eine längere Speicherung von Regenwasser im Untergrund ermöglichen. Pflaster- und kleinformatige Plattendecken mit wasserdurchlässigen Fugen und Bettungen, insbesondere in der ungebundenen Bauweise, können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten, da Oberflächenwasser auch bei Starkregen überwiegend in den Untergrund eindringen kann. Durch geeignete Tragschichten und wasserspeichernde Werkstoffe im Erdplanum kann somit eine langfristige Wasserspeicherung erzielt werden. Voraussetzungen für die schnelle Wasserableitfähigkeit sind ausreichende Fugenbreiten, Fugenanteile sowie wasserdurchlässige Fugenfüllungen.
Der Deutsche Naturwerkstein-Verband e.V. (DNV) hat auch dahingehend seine Richtlinie für Pflaster- und Plattendecken aus Naturwerkstein überarbeitet und löst das bisherige Merkblatt aus dem Jahr 2014 ab. Die Richtlinie beinhaltet eine praxisnahe Anwendung und stellt gebundene als auch ungebundene Bauweisen sowie Mischbauweisen vor, die sich bereits vielfach bewährt haben. Dieses DNV-Merkblatt sollte bei der Vorbereitung, der Planung, der Ausschreibung sowie bei der Ausführung von Maßnahmen eingesetzt werden. Sie gilt für Neubaumaßnahmen, Instandsetzungsarbeiten sowie Sanierungsarbeiten und die Erneuerung von Verkehrsflächen, auch auf Bauwerken. Des Weiteren gilt diese Richtlinie für Befestigungen von Geh- und Radwegen und begangene Flächen, z. B. Terrassen.
Eine Überarbeitung war auch aufgrund der Neuerscheinung der ZTV-Wegebau, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs, im Jahr 2022, erforderlich.
Die Pflasterrichtlinie (Ausgabe 2023) kann über die Verbandswebseite bestellt werden.