DGUV Information 201-056: Ausstattungsklassen für Absturzsicherungen richtig planen
Bei der Planung von Absturzsicherungssystemen auf Dächern reicht es nicht aus, allein die Dachart oder die baulichen Gegebenheiten zu betrachten. Entscheidend ist ebenso, wer das Dach später nutzt, wie häufig es betreten wird und unter welchen Bedingungen Arbeiten stattfinden.
Die DGUV Information 201-056 bildet hierfür eine wichtige Grundlage. Insbesondere die Einordnung in die erforderliche Mindestausstattungsklasse unterstützt Planer und Betreiber dabei, ein zum jeweiligen Nutzungskonzept passendes Sicherungssystem festzulegen.
Die richtige Absturzsicherung beginnt mit dem Nutzungskonzept
Flachdach ist nicht gleich Flachdach. Zwei baulich nahezu identische Dachflächen können unterschiedliche Anforderungen an die Absturzsicherung stellen.
Der Grund: Nicht allein die bauliche Situation entscheidet über das erforderliche Schutzniveau. Ebenso relevant ist die spätere Nutzung der Dachfläche.
Bereits während der Planung sollten deshalb unter anderem folgende Fragen beantwortet werden:
Wer wird das Dach betreten? Handelt es sich beispielsweise um Hausmeister, Handwerker, Dachdecker oder andere Personen?
Wie häufig wird das Dach betreten? Finden regelmäßig Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten statt oder wird die Dachfläche nur selten begangen?
Unter welchen Bedingungen wird gearbeitet? Müssen Arbeiten möglicherweise auch bei Nässe, in den Wintermonaten, bei Dunkelheit oder unter anderen erschwerten Bedingungen durchgeführt werden?
Aus diesen Faktoren ergibt sich das Nutzerprofil – und damit eine wesentliche Grundlage für die Auswahl der erforderlichen Ausstattungsklasse.
Personengruppe und Wartungsintensität bestimmen die Mindestausstattung
Die DGUV Information 201-056 unterscheidet verschiedene Personengruppen und Wartungsintensitäten.
Für Personengruppe I, also Personen, die im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) unterwiesen bzw. qualifiziert sind, richtet sich die Mindestausstattung nach der Häufigkeit der Dachbegehungen:
Wartungsintensität hoch, > 6 Begehungen/Jahr → Ausstattungsklasse A Wartungsintensität mittel, max. 6 Begehungen/Jahr → Ausstattungsklasse B Wartungsintensität gering, max. 2 Begehungen/Jahr → Ausstattungsklasse C
Bei Personengruppe II, also Personen ohne entsprechende Unterweisung im Umgang mit PSAgA gegen Absturz, ist unabhängig von der Wartungsintensität Ausstattungsklasse A erforderlich.
Bei Personengruppe III, dem privaten bzw. öffentlichen Personenverkehr, sind die Anforderungen des Baurechts maßgeblich.
Die Ausstattungsklassen im Fokus
Ausstattungsklasse A: Kollektivschutz
Die Ausstattungsklasse A stellt den Kollektivschutz in den Vordergrund. Hier kommen insbesondere Seitenschutzsysteme zum Einsatz.
Der entscheidende Vorteil besteht darin, dass der Schutz nicht vom individuellen Verhalten oder von der korrekten Verwendung persönlicher Schutzausrüstung abhängig ist. Entsprechend eignet sich diese Ausstattungsklasse insbesondere für Dachflächen, die von Personen ohne spezielle PSAgA-Unterweisung betreten werden
Ausstattungsklasse B: liniengeführte Sicherung
Hier kommen permanente, überfahrbare Seil- oder Schienensicherungssysteme zum Einsatz.
Sie ermöglichen das Arbeiten im Rückhaltesystem, ohne dass sich der Nutzer während seiner Tätigkeit fortlaufend an einzelnen Anschlagpunkten umhängen muss.
Ausstattungsklasse C: Punktuelle Sicherung
Die Ausstattungsklasse C umfasst Einzelanschlagpunkte oder nicht überfahrbare Seilsysteme.
Gleiche Dachfläche – unterschiedliche Sicherungskonzepte
Eine zentrale Erkenntnis für die Planung lautet daher: Die gleiche Dachfläche kann abhängig vom Nutzungskonzept zu unterschiedlichen Ausstattungsklassen führen.
Ein Dach, das lediglich ein- oder zweimal jährlich von qualifizierten Fachkräften betreten wird, stellt andere Anforderungen an die Absturzsicherung als eine identische Dachfläche, auf der regelmäßig Wartungsarbeiten durch unterschiedliche Personengruppen stattfinden.
Die Ausstattungsklassen A, B und C sind deshalb nicht einfach unterschiedliche Produktvarianten. Sie stehen für unterschiedliche Schutzniveaus und Nutzungskonzepte.
Frühzeitige Planung vermeidet aufwendige Änderungen
Eine frühzeitige Betrachtung der Absturzsicherung schafft nicht nur Sicherheit für die späteren Nutzer. Sie hilft auch dabei, bauliche und normative Anforderungen rechtzeitig in die Planung zu integrieren.
So können notwendige Befestigungsmöglichkeiten, Verkehrswege, Wartungsbereiche und Sicherungssysteme bereits bei der Planung der Dachfläche berücksichtigt werden.
Das reduziert das Risiko späterer Anpassungen und kann kosten- und zeitintensive Revisionsschleifen vermeiden.
Wir unterstützen Sie gerne bereits in einer frühen Projektphase bei der Entwicklung eines geeigneten Sicherungskonzepts und geben Ihnen wichtige Hinweise zu baulichen und normativen Randbedingungen.
Quelle: DGUV Information 201-056, Anhang 2, Stand 09/2025.
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